Förderung nach RZWas bleibt erhalten

RZ Was? Hinter dieser Abkürzung verbergen sich die Richtlinien für die Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Nach diesen Richtlinien können Städte und Gemeinden Zuschüsse erhalten, wenn sie Wasserleitungen und Abwasserkanäle sanieren. Dank der Initiative der Freien Wähler im Landtag und von Umweltminister Thorsten Glauber wird die sogenannte Härtefall-Förderung nach RZWas auch über das Jahr 2021 hinaus fortgeführt.

Die Förderung durch das Umweltministerium greift dann, wenn Kommunen in der Vergangenheit bereits Investitionen in ihre Kanal- oder Leitungsnetze tätigen mussten, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders hoch waren. Es profitieren also vor allem Flächengemeinden im ländlichen Raum. 10 bis 15 Prozent der bayerischen Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern sollen Zuschüsse erhalten. Davon profitieren auch die Bürger, die sonst wesentlich höhere Wasser- und Abwassergebühren bezahlen müssten.

Von der Förderung profitieren die Bürger, die sonst wesentlich höhere Wasser- und Abwassergebühren bezahlen müssten.

Benno Zierer, MdL

„Die Förderung ist so gut angenommen worden, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits vor Ablauf der aktuellen Förderrichtlinie ausgeschöpft sind und der Erlass von Bescheiden zunächst gestoppt werden musste“, erläutert der FW-Abgeordnete Benno Zierer, der in seiner Funktion als umweltpolitischer Fraktionssprecher mit dem Thema befasst war. „Die Härtefallförderung muss über 2021 hinaus fortgeführt werden – auch um mehr Planungssicherheit und Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen.“ Die Auszahlung von Zuwendungen soll auf eine Million Euro pro Jahr und Kommune beschränkt werden. Zudem sollen Zuwendungen pro Projekt bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen auf maximal drei Millionen Euro gedeckelt werden.

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