Strafen für illegalen Tierhandel verschärfen

Der illegale Handel mit Tieren, insbesondere mit Hundewelpen, die in großer Zahl aus Osteuropa nach Deutschland gebracht werden, hat die Landtagsfraktion der Freien Wähler und ihren tierschutzpolitischen Sprecher Benno Zierer häufig beschäftigt. Bereits als Oppositionsfraktion im Landtag setzten sich die Freien Wähler dafür ein, den illegalen Handel mit Welpen als Straftatbestand ins Tierschutzgesetz aufzunehmen.

Hintergrund dieser Initiative waren die regelmäßigen Berichte über Hundewelpen, die viel zu jung von ihren Müttern getrennt wurden, um sie oft mit gefälschten Papieren und ohne die nötigen Impfungen aus Polen, Ungarn oder der Slowakei nach Deutschland zu bringen. Leider finden sich für diese bedauernswerten Tiere immer wieder Käufer, da Welpen aus verantwortungsvoller Zucht hierzulande einfach teuerer sind.

2017 wurde ein entsprechender Landtagsantrag noch abgelehnt. Als Regierungsfraktion unternahmen die Freien Wähler zu Beginn des Jahres 2019 einen erneuten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Durch einen Landtagsbeschluss wurde die Staatsregierung aufgefordert, sich beim Bund, der in diesem Fall zuständig ist, für eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes stark zu machen. Der illegale Handel mit Jungtieren soll nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. „Nur härtere Strafen bis hin zur Haft können bei den skrupellosen Händlern und Schmugglern eine abschreckende Wirkung erzielen“, findet MdL Benno Zierer.

Der Antrag der Freien Wähler vom April 2019 zum Nachlesen

Eine weitere Forderung war ein Verbot, Jungtiere im Internet anzubieten. Das soll nur noch anerkannten Züchtern, Tierschutz-Organisationen oder Tierheimen möglich sein. Die daraus resultierende Initiative Bayerns zeigte bereits Erfolg. Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, nach der die Vorgaben für den Online-Handel mit Heimtieren wesentlich verschärft werden sollen. Jetzt ist der Bund gefordert, die Vorschläge der Länder umzusetzen.

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