Dringlichkeitsantrag: Wasserkraft im EEG nicht benachteiligen!

Die Bundesregierung soll klare Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien schaffen, ohne dabei einzelne Anlagenformen zu benachteiligen – etwa die Wasserkraft. So fordern es die Freien Wähler in einem Dringlichkeitsantrag zum Plenum des Bayerischen Landtags. Der Bund soll sich für eine konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien einsetzen. Dies solle im Rahmen des anstehenden “Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ erfolgen. Es soll sichergestellt werden, dass die Feststellung des ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ im neuen Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auch für alle Arten solcher Anlagen gleichermaßen gilt. Die Wasserkraft, die in Bayern eine große Rolle spielt und Potential für zusätzliche Stromerzeugung bietet – z.B. durch Modernisierung und Effizienzsteigerung aber auch durch die Nutzung bestehender Querbauten in Flüssen – soll nämlich bewusst ausgeklammert werden. Daher ist es aus bayerischer Sicht wichtig, Wasserenergie im Zuge der anstehenden Überarbeitung bundesrechtlicher Rahmenbedingungen nicht zu benachteiligen.“ Genau das sei in Artikel 10 des aktuell vorliegenden Referentenentwurfs zum „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ jedoch der Fall.

Den Dringlichkeitsantrag von FW und CSU finden sie unter diesem Link.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.