Die Fraktion der Freien Wähler hat den Entwurf für ein Petitions-und Bürgerbeauftragtengesetz in den Bayerischen Landtag eingebracht. MdL Benno Zierer, Mitglied im Petitionsausschuss, stellte die Kernpunkte des Gesetzentwurfs gemeinsam mit Florian Streibl, dem rechtspolitischen Sprecher, im Maximilianeum vor.
Ziel der FW-Initiative ist es, den Bürgern, die sich mit Eingaben an das Parlament wenden, einen Bürgerbeauftragten zur Seite zu stellen. Der soll Ansprechpartner für die Bürger sein, sie ständig über den Stand ihrer Petition auf dem Laufenden halten und bei Streitfällen mit Behörden vermitteln. Außerdem sollen öffentliche Petitionen möglich gemacht werden, die im Internet mitgezeichnet und kommentiert werden können.
Der Landtag befasst sich im Laufe einer Legislaturperiode durchschnittlich mit über 10.000 Eingaben und Beschwerden. Im Gegensatz zum Bundestag und zu anderen Bundesländern werden diese nicht nur im Petitionsausschuss, sondern in allen Fachausschüssen beraten. Das hat den Vorteil, dass sich die Spezialisten unter den Abgeordneten mit den jeweiligen Themen befassen, es bringt aber auch Nachteile. Die Wertigkeit der Eingaben ist in den einzelnen Gremien sehr unterschiedlich, im Wirtschaftsausschuss zum Beispiel kommen Petenten überhaupt nicht zu Wort, während sie in anderen Ausschüssen Rederecht erhalten. Auch die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark, schwanken zwischen drei und sechs Monaten.
Nach den Vorstellungen der Freien Wähler sollen künftig alle Eingaben und Beschwerden im Petitionsausschuss behandelt werden. Dort kommen bislang lediglich zwischen 25 und 30 Prozent der Petitionen zum Aufruf.
Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Position des Bürgerbeauftragten, die neu geschaffen werden soll. In anderen Bundesländern gibt es diesen „Ombudsmann“ bereits, besonders gute Erfahrungen hat man in Rheinland-Pfalz damit gemacht. Der Bürgerbeauftragte wird dort vom Parlament gewählt und ist mit seinem Mitarbeiterstab zentrale Anlaufstelle für alle Eingaben. Der Bürgerbeauftragte steht in engem Kontakt mit den Petenten, bietet regelmäßige Sprechtermine an. In vielen Fällen kann er den Bürgern die Entscheidungen von Behörden erklären und verständlicher machen, in anderen Fällen kann er als Vermittler auftreten und Kompromisse aushandeln.
Der Bürgerbeauftragte ist befugt, direkt bei den beteiligten Behörden Stellungnahmen einzuholen. Das dürfte die Behandlung der Petitionen wesentlich beschleunigen, denn bislang müssen die Abgeordneten den Weg über das zuständige Ministerium gehen, das dann bei den Behörden die Stellungnahmen anfordert.
Der Bürgerbeauftragte berichtet den Abgeordneten im Ausschuss über den Verlauf der Petitionsangelegenheit und schlägt vor, wie sie darüber entscheiden können. Künftig sollen alle Petenten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid erhalten, in dem die Entscheidung des Landtags begründet wird – das ist bisher nicht der Fall.
Weitere Änderungen betreffen die Behandlung von Sammel- und Massenpetitionen. Ab einem Quorum von 7500 Unterstützern soll eine Anhörung im Petitionsausschuss stattfinden. Außerdem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Petitionen, die über private Online-Portale gestartet wurden, leichter in den Landtag einbringen zu können.