Lobbyregister: Transparenz schafft Vertrauen

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist die wichtigste Währung der Politik. Transparenz und Offenheit sind die Basis dieses Vertrauens. Mit dem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister, wollen die Regierungsfraktionen im Landtag für mehr Transparenz und Offenheit sorgen. Damit wird eine langjährige Forderung der Freien Wähler umgesetzt.

Dass Interessenvertretungen, z.B. Wirtschaftsverbände, Lehrerverbände oder Naturschutzorganisationen, an den Gesetzgebungsprozessen beteiligt werden ist allgemein üblich und auch wichtig. Denn diese „Lobbyisten“ bringen nicht nur ihre Positionen sondern auch ihre Expertise ein, die es braucht, um Themen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und bewerten. Künftig sollen nur noch registrierte Lobbygruppen im Landtag und von der Staatsregierung angehört werden. So wird nachvollziehbar, wer wann mit wem gesprochen hat. Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Lobbygruppen müssen veröffentlicht werden. So wird für den Bürger nachvollziehbar, wer an der Entstehung eines neuen Gesetzes beteiligt war. 

Ausnahmen gibt es, wenn eine Interessengruppe nur lokal aktiv, das bedeutet in nicht mehr als zwei Stimmkreisen. Auch Privatpersonen mit ausschließlich persönlichen Interessen müssen sich nicht registrieren – das kann zum Beispiel bei der Bearbeitung von Petitionen eine Rolle spielen.

Kaum hat die FW-Landtagsfraktion das Bayerische Lobbyregistergesetz auf den Weg gebracht, wird bereits die nächste Stufe der Transparenzoffensive gezündet. „Integrität und Transparenz – für eine unabhängige, ehrliche und glaubwürdige Politik“ lautet der Titel eines neuen Eckpunktepapiers, in dem die Fraktion ihre Vorstellungen einer für den Bürger nachvollziehbaren Politikgestaltung vorstellt. Es kann sein, dass sich manche Parlamentarier in anderen Parteien vor allem engagieren, um dort etwas „zu werden“. Wir betrachten uns jedoch als dafür gewählt, stellvertretend Polizist, Krankenschwester, Gastwirt, Solo-Selbständiger oder Landwirt zu sein. Erst der verfassungsrechtlich garantierte Fortbestand unserer bürgerlichen Berufe ermöglicht die Unabhängigkeit von uns Abgeordneten. 

Gerade die jüngsten Vorfälle rund um die ehemaligen Unions-Abgeordneten Nüsslein, Sauter und Gauweiler belegen, dass es nicht reicht, Einkommensverhältnisse offenzulegen. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass es schwarze Schafe gibt, die ein völlig anderes Verständnis von der Vermischung ihres Mandats mit eigenen finanziellen Vorteilen haben als wir Freie Wähler im Landtag. Wir sind der Auffassung, dass jede unmoralische Geschäftemacherei mit der Nähe zu Regierenden unmöglich gemacht werden muss. Deshalb kämpften wir im Landtag seit langem für das Verbot jeglicher bezahlter Lobbytätigkeit durch Abgeordnete. Auch Geschäfte von Abgeordneten mit dem Bund oder dem Freistaat sehen wir kritisch. Schon der bloße Anschein der Ausnutzung des Mandates muss vermieden werden. Oberhalb einer Bagatellgrenze eines Jahresumsatzes von beispielsweise maximal 50.000 € sollen sich Abgeordnete künftig an keinerlei Verträgen mit Bund, Freistaat oder mit Unternehmen, an denen Bund oder Freistaat beteiligt sind, oder bei der Anbahnung solcher Verträge beteiligen dürfen. 

Und auch bei der Parteienfinanzierung wollen wir ansetzen. Deshalb setzen wir uns für ein grundsätzliches Verbot von Spenden an Abgeordnete, als auch für ein generelles Verbot von Konzern- und Verbandsspenden an Parteien ein. Auch wenn uns als Regierungsfraktion zwischenzeitlich immer wieder große Spenden angeboten werden, lehnen wir deren Annahme mit der gleichen Überzeugung ab, wie wir dies schon seit unserem erstmaligen Einzug in den Landtag im Jahr 2008 stets getan haben. Das Wasser der Transparenz zu predigen und gleichzeitig den Wein der Parteispenden zu trinken, wie dies jüngst die Grünen getan haben, kommt für uns nicht infrage.

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