Bayern bis 2050 klimaneutral

Am Donnerstag wurde im Umweltausschuss über den Gesetzentwurf der Staatsregierung für das bayerische Klimaschutzgesetz beraten. 

Klimaschutz ist eine weltweite Aufgabe, bei der die Menschen auf der ganzen Welt gefordert sind zu handeln. Aber gerade diese globale Dimension macht ein Handeln auf regionaler Ebene umso wichtiger. Bayern wird im Rahmen der Klimaschutzoffensive seinen Beitrag leisten, um die globale Erwärmung zu begrenzen und die Folgen, die jetzt schon unvermeidbar sind, beherrschbar zu machen. Grundlage für das Handeln des Freistaats wird dieses Klimaschutzgesetz sein. Es soll in keiner Weise in Konkurrenz zum Bundesklimagesetz treten, sondern ergänzt es dort, wo es sinnvoll und auch durchsetzbar ist. An dieser Maßgabe orientieren sich auch die Minderungsziele für die Treibhausgas-Emissionen in Bayern. Die sollen bis 2030 auf unter fünf Tonnen pro Einwohner sinken.  

Das Ziel das über allem steht: Bayern soll bis 2050 klimaneutral werden, die Staatsverwaltung bereits 2030. 

Der Gesetzentwurf ist Teil der Klimaschutzoffensive des Freistaats, die im vergangenen Jahr unter Leitung des Umweltministers erarbeitet wurde und insgesamt 96 Einzelmaßnahmen zum Schutz des Klimas umfasst. Die Maßnahmen reichen von der Renaturierung von Mooren über den klimaangepassten Waldumbau, den Schutz der Auwälder bis hin zur Förderung alternativer Antriebstechnologien wie Wasserstoff. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz soll der Energiewende im Freistaat neuen Schwung geben. Mit diesen Maßnahmen soll etwa die Forschung im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes intensiviert werden, um den Freistaat so besser für die langfristigen Folgen des Klimawandels zu wappnen.

2 thoughts on “Bayern bis 2050 klimaneutral

  1. In wargolshausen sollen 13 Windräder wo das Fundament schon steht abgerissen werden wo anders soll Wald in Bayern gerodet werden auf eine solche Idee kommen nur Bayerische Beamte

    • Sehr geehrter Herr Usleber, das Problem im Fall Wargolshausen war, dass der Verwaltungsgerichtshof die Regelung gekippt hatte, dass bei bereits genehmigten Anlagen der Anlagentyp geändert werden kann, ohne dass es eine neue Baugenehmigung braucht. Der Landtag hat dann Regelungen zum Bestandsschutz von Anlagen gefunden, die diesem Urteil entsprechen. Natürlich mussten wir auch hier Kompromisse eingehen, weil die 10H-Regel weiterhin gilt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.