Gesetzliche Pelzkennzeichnung einführen

In einem Antrag der Grünen ging es darum, dass sich Bayern für eine nationale Kennzeichnungspflicht von Pelz und Pelzteilen an Kleidungsstücken einsetzen sollte. Diese sollte über die damals geltende EU-Regelung hinausgehen. Diese forderte nur den Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“. Bei der Regelung, wie sie im Antrag gefordert wird, müsste bei Zuchttieren angegeben werden, ob diese aus Herdenhaltung, Rudelhaltung oder Käfighaltung stammen und ob die Käfige Gitterböden oder Naturböden haben. Dem konnten wir Freie Wähler uns anschließen.

Plenarrede vom 15. Oktober 2014

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