Grundstückskäufe der Flughafen GmbH

Im Februar 2025 erschien ein Bericht im Münchner Merkur mit der Überschrift „Flächen-Kauf für 3. Startbahn“. Darin wurde berichtet, dass die Flughafen München GmbH seit November 2018 nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums 31 Grundstücke für den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München erworben habe. Hintergrund war eine Anfrage zum Plenum des Grünen-Abgeordneten Johannes Becher, der gezielt gefragt hatte, wie viele Grundstücke ausschließlich für diesen Zweck gekauft worden waren. 

Natürlich hat mich das auch hellhörig werden lassen, denn am 5. November 2018 war der erste Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern unterzeichnet worden, der das sogenannte Startbahn-Moratorium beinhaltete. Aufgrund unterschiedlicher Positionen zum Flughafen-Ausbau (CSU dafür – Freie Wähler dagegen), wurde vereinbart, die Planungen für den Bau nicht weiter zu verfolgen. Diese Formulierung hatte auch in der Koalitionsvereinbarung von 2023 Bestand. Für mich bedeutete das auch, dass keine Grundstücke erworben werden sollten, die für den Bau der Piste benötigt würden. 

Meinen Informationen nach gab es im Frühjahr 2019 einen Beschluss des Aufsichtsrates der FMG, dass kein aktiver Grunderwerb für solche Flächen betrieben wird – also dass die FMG nicht von selbst auf Grundstückseigentümer zugehen darf. Allerdings wurde auch festgehalten, dass rechtlichen Ansprüchen von Grundstückseigentümern nachgekommen werden muss. Diese Ansprüche stützen sich auf §9, Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes. Der Paragraph besagt, dass Eigentümer, deren Flächen von einem Planfeststellungsbeschluss umfasst werden, einen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Vorhabensträger die Grundstücke abkauft. Andernfalls könnten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese Regelung dient dem Schutz und der Rechtssicherheit der Eigentümer. Im Extremfall könnten diese sogar verlangen, dass ein Enteignungsverfahren eingeleitet wird – sie könnten sich selbst enteignen lassen. Nach Auskunft der Staatsregierung trat dieser Anspruch im Juli 2020 ein. 

Vor diesem Hintergrund wurden von Juli 2020 bis heute 19 Grundstücke erworben, die dem Flughafen aktiv angeboten worden waren, darunter Projektflächen für eine dritte Startbahn, aber auch Ausgleichs- und Ökokontoflächen. In einem Fall bestand seit 2004 ein notarieller Kaufvertrag, der erst nach einem gerichtlichen Vergleich 2024 vollzogen werden konnte. 

Um diese Käufe zu verhindern, hätten die Gesellschafter die FMG zu einem rechtswidrigen Verhalten anhalten müssen. So gab es keine Handhabe, die Grundstückskäufe zu verhindern, auch nicht für die FW in der Staatsregierung. Das ist eine Erklärung, die ich akzeptieren muss – auch wenn es mir natürlich nicht gefällt, dass unter einer Regierungskoalition mit Beteiligung der Freien Wähler Flächen gekauft wurden, die für den Bau einer dritten Bahn benötigt würden. 

Abgesehen davon, dass die Zahl von 31 Grundstücken „ausschließlich für den Bau der 3. Start- und Landebahn“ nach meinen Informationen zu hoch angesetzt ist. Unter diesen 31 befinden sich einige Grundstücke, die im November und Dezember 2018 im Grundbuch umgeschrieben oder die Kaufverträge notariell beglaubigt wurden. Das bedeutet, ausgehandelt wurden diese Geschäfte bereits bevor die neue Regierung ihre Arbeit aufnahm. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.