Betäubungsgeräte-TÜV für mehr Tierschutz

Die Berichte über Verstöße gegen Tierschutz-Vorschriften an bayerischen Schlachthöfen reißen nicht ab – obwohl die Staatsregierung  Sonderkontrollprogramme durchführt, um die Zustände zu verbessern. Ein besonders kritischer Punkt ist die Betäubung der Schlachttiere. Bevor diese durch Ausbluten getötet werden, müssen sie in einen Zustand der Bewusstlosigkeit versetzt werden. Bei Schweinen kommt dabei meist eine Elektrozange zum Einsatz, die Strom durch Kopf und Herz der Tiere strömen lässt. Die funktioniert in der Praxis nicht immer einwandfrei, so dass die Tiere bei vollem Bewusstsein ausbluten. Neben einer unsauberen Handhabung durch das Personal liegen die Ursachen häufig bei den Betäubungsgeräten selbst. So sind Fälle bekannt, in denen die Geräte eine falsche Stromstärke lieferten oder über keine Anzeige der Mindeststromflußzeiten verfügten.

In Deutschland gibt es keine Prüf- und Zulassungsverfahren für Betäubungsgeräte und -anlagen für Tiere – obwohl im Tierschutzgesetz eine entsprechende Ermächtigung für das Bundesagrarministerium geregelt ist. „Dieses Versäumnis des CSU-geführten Landwirtschaftsministeriums geht ganz klar zulasten des Tierschutzes an Schlachthöfen und Metzgereien“, erklärt Benno Zierer, MdL und umweltpolitischer Sprecher der Freien Wähler im Landtag.

Mit einem verpflichtenden Prüf- und Zulassungsverfahren könnten Qualität und Tauglichkeit der Geräte jedoch sichergestellt werden, dies fördere den Tierschutz. Schlachtern und Metzgern stünden damit zuverlässige Geräte zur Verfügung. „Eine tiergerechtere Betäubung kann somit auch mutmaßlichen Skandalen wie im Fall des Schlachthofs Fürstenfeldbruck entgegenwirken. Davon profitieren letztlich alle schlachtenden Betriebe – insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung. Deshalb benötigen wir auch für Betäubungsgeräte einen TÜV“, erläutert Zierer. Mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag wollen die Freien Wähler ein verpflichtendes Prüfverfahren erreichen.

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