Lebensmittelüberwachung: Reform muss greifen

Die Lebensmittelüberwachung in Bayern kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen. Es begann vor zwei Jahren mit dem Skandal um die Zustände bei der Firma Bayern-Ei, die für Salmonellen-Erkrankungen in mehreren Ländern und sogar einen Todesfall verantwortlich waren. Es folgte der Listeriose-Ausbruch, dessen Auslöser – Produkte der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber, – lange Zeit nicht festgestellt werden konnte. Zu den am stärksten kontrollierten Lebensmittelbetrieben zählen die Schlachthöfe, dort werden immer wieder Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht dokumentiert. Zuletzt ließ der Report der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch aufhorchen, der Hygiene-Mängel in Industrie-Bäckereien öffentlich machte.

Die Reaktion aus dem Verbraucherschutzministerium ist immer gleich – wie zuletzt in einer hastig veröffentlichten Pressemitteilung an dem Tag, als die Medien über die Probleme bei Großbäckereien berichteten: Da appelliert Ministerin Scharf an die Verantwortung der Unternehmer, fordert ein hartes Durchgreifen der Behörden und kündigt ein Sonderkontrollprogramm für Großbäckereien an. Es ist mittlerweile das dritte Sonderkontrollprogramm nach einem für Geflügelgroßbetriebe und einem für Schlachthöfe. Wie sich das neue Programm von den Schwerpunktkontrollen unterscheidet, die das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit 2008 in Bäckereien durchführt, bleibt unklar.

Seit 9 Jahren kontrolliert die Spezialeinheit des LGL schwerpunktmäßig Bäckereien, nach eigenen Angaben „vom handwerklich geprägten mittelständischen Familienunternehmen bis hin zu großen Industriebetrieben mit hohem Automatisierungsgrad.“ Der Anteil der Betriebe mit Beanstandungen und der mit gravierenden Mängeln war über die Jahre sehr unterschiedlich. Es fällt aber auf, dass die Quoten in den letzten beiden Jahren 2015 und 2016 wieder hoch waren, es gab fast keinen Betrieb ohne Mängel. Gravierende Defizite wurden bei einem Viertel festgestellt, wie aus dem aktuellen LGL-Jahresbericht hervorgeht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Betriebe, die einmal Probleme haben, sich extrem schwer tun, diese abzustellen. Dazu muss man festhalten, dass die Ergebnisse nicht repräsentativ für die gesamte bayerische Bäckerhandwerk sind. Es handelte sich um risikoorientierte Kontrollen in Betrieben, hauptsächlich in Betrieben, die bereits auffällig geworden waren.

Ab 2018 fällt die Kontrolle von Großbäckereien wie die von anderen sogenannten „komplexen Betrieben“ in die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Kontrolle und Vollzug sollen dann in einer Hand sein. Wir Freien Wähler haben im Landtag dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur neuen Organisationsstruktur in der Lebensmittelüberwachung zugestimmt, obwohl es daran auch Kritikpunkte gab. Aber es war klar, dass das System verändert werden musste. Das Grundproblem im System der Lebensmittelkontrolle ist schnell deutlich geworden. Viele Betriebe haben eine Größe und eine Komplexität, die mit den bestehenden Strukturen nicht zu bewältigen war. Bayern-Ei war das Paradebeispiel: Ein Betrieb mit großen Produktionsstätten, verteilt auf verschiedene Landkreise und Bezirke, mit enorm verzweigten Vertriebswegen.

Für die Behörden vor Ort war das einfach nicht zu stemmen, denn die haben ja noch eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Produzenten in ihrer Zuständigkeit – die gibt es ja gottseidank noch in Bayern. Auch wenn es leider immer weniger werden. Das Ministerium plante zunächst, die Lebensmittelkontrolle und das Veterinärwesen komplett von den Landratsämtern abzuziehen. Diesen Unfug haben wir Freien Wähler verhindert. Der Ansatz, die Behörden in den Landkreisen von der Kontrolle der großen Unternehmen zu entlasten, ist aber absolut richtig. Diese Reform muss greifen, damit die Verbraucher mit gutem Gefühl ihre Eier, ihre Wurst und ihre Brezen kaufen können, ohne dabei an Salmonellen, Listerien oder Kakerlaken zu denken. Es gilt, viel Vertrauen zurück zu gewinnen.

 

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