Lauter als ein Presslufthammer

Freie Wähler fordern Lärmgrenzwerte für Laubbläser

Für die einen sind sie ein nützliches Arbeitsgerät, für andere ein lärmendes Ärgernis. An Laubbläsern scheiden sich im Herbst regelmäßig die Geister, die Folge sind Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beschwerden bei Kommunen. Die Landtagsfraktion der Freien Wähler fordert in einem Antrag deshalb Lärmgrenzwerte für Laubbläser. „Bislang unterliegen Laubbläser und Laubsammler nur der Kennzeichnungspflicht“, erklärt Benno Zierer, umweltpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagfraktion. „Dabei sind diese Geräte oft lauter als ein Presslufthammer.“ Das habe auch eine Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gezeigt, bei der 40 Laubbläser getestet wurden.

Bei den marktüblichen Geräten wurde ein Schalleistungspegel zwischen 95 und 112 Dezibel angegeben. Der Grenzwert für Rasenmäher liegt bei 96 Dezibel.

„Wir treten dafür ein, dass ein verbindlicher Geräuschemissionswert vorgeschrieben wird, so wie es ihn zum Beispiel für Rasenmäher gibt, “ sagt Zierer. Um das zu erreichen, müssen die Geräte in die entsprechende EU-Richtlinie aufgenommen werden. Dafür soll sich die bayerische Staatsregierung im Bund und auf europäischer Ebene einsetzen.

Antrag vom 15.10.2015

 

Beitragsbild: Jürgen Fälchle/Fotolia

One thought on “Lauter als ein Presslufthammer

  1. Bitte setzt euch auch dafür ein das die Grenzwerte von Gartenhäckslern auf die Werte abgesenkt werden die ganz normale Walzenhäcksler (Leisehäcksler) erzeugen.

    Dieses durch Regelung leicht pflückbare Potential sollte nicht verschenkt werden.

    Auch wäre die Festlegung von Grenzwerten für Staubsauger eine super Sache. Es gibt sie im Lautstärkebereich von 59 bis 82 dB(A) zu kaufen. Wie man sieht könnte hier der Grenzwert ohne Probleme innerhalb von 2 Jahren auf z.B. 68 dB(A) und innerhalb von 5 Jahren auf 59 dB(A) gesenkt werden. So ein Staubsauger muss ja nicht lauter sein als ein leiser PKW (Vorbeifahrgeräusch) wie z.B. ein VW e up.

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