Flächen sparen – aber wie?

Flächensparen ist eine der großen Aufgaben der Politik auf allen Ebenen. Das Bekenntnis zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden findet sich in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie mit einem konkreten Ziel einer Begrenzung auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030. Das entspräche einer Halbierung gegenüber dem jetzigen Stand. In der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie ist keine Zielmarke formuliert. Der Flächenverbrauch solle „deutlich reduziert“ werden, heißt es dort. Für Bayern weist die Statistik einen täglichen Flächenverbrauch von 13,1 Hektar aus. Allerdings sind darin auch Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen erfasst, bei denen man ja nicht von einer „verbrauchten“ Fläche sprechen kann. Außerdem gehören zu den 13 Hektar auch Grünflächen oder Gärten, die nicht „versiegelt“ sind.

Dennoch müssen wir sparsam mit Flächen umgehen. Vor allem landwirtschaftliche Flächen müssen für die Lebensmittelproduktion und für eine intakte Kulturlandschaft erhalten werden. Gegenüber einer gesetzlichen Obergrenze für den Flächenverbrauch von 5 Hektar pro Tag, wie sie die Grünen in ihrem Volksbegehren fordern, sind wir Freien Wähler jedoch skeptisch. Die Kontingentierung würde die Planungshoheit der Kommunen massiv einschränken. Außerdem sehen wir große Schwierigkeiten bei der Umsetzung in der Praxis.

Der Bayerische Gemeindetag hat in einem Positionspapier zur Expertenanhörung Vorschläge gemacht, wie Potentiale im Innenbereich der Orte genutzt werden können – damit nicht auf der grünen Wiese gebaut werden muss. Gerade dort, wo der Bedarf an Wohnraum hoch ist, ist Nachverdichtung notwendig. Es darf aber nicht so weit gehen, dass darunter die Lebensqualität in den Orten leidet. Das ist eine Gratwanderung.

Der Gemeindetag rechnet vor, dass es in Deutschland 1,5 Millionen Hektar an Baulücken, Brachen und ungenutzten Baugrundstücken gibt. Diese Flächen sind zwar nicht immer dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden – dennoch sollten die Gemeinden die rechtlichen Werkzeuge erhalten, um dieses Potential zu heben. Dazu gehört es, das gemeindliche Vorkaufsrecht zu stärken, auch in Mischgebieten.  Enteignungen sind zwar das letzte Mittel, auf das Kommunen zurückgreifen sollten, um Bauland zu mobilisieren. Dennoch kann es Sinn machen, Enteignungsmöglichkeiten bei Bauruinen zu schaffen, die seit mehr als 10 Jahren ungenutzt sind. Bei größeren Wohn- und Gewerbebauprojekten müssen viele Parkplätze geschaffen werden. Gemeinden sollte es erleichtert werden, in Bebauungsplänen den Bau von Tiefgaragen festzulegen. Jedoch kennt das Baugesetzbuch den Begriff der Tiefgarage gar nicht.

Landwirtschaftliche Flächen werden in großem Stil für Ausgleichsmaßnahmen beansprucht. Das verteuert den Boden und setzt Landwirte zusätzlich unter Druck. Ich sehe im sogenannten Eh da-Konzept, das vom Biologen Prof. Christoph Künast entwickelt wurde, eine gute Möglichkeit, Ausgleichsflächen zu sparen und trotzdem etwas für Natur- und Artenschutz zu tun. Kurz gesagt geht es darum, ungenutzte Flächen wie Böschungen, Feldraine oder Straßenränder ökologisch aufzuwerten, zum Beispiel zum geeigneten Lebensraum für Wildbienen. Gemeinden sollen diese Flächen für ihr Ökokonto nutzen können – dann lassen sich landwirtschaftliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sparen. Experten beziffern das Potential an Eh da-Flächen auf circa 4 Prozent der gesamten Agrar- und Siedlungsfläche.

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