Bodenschutz: Landwirten drohen neue Auflagen

Dass Abgeordnete einer Fraktion in zwei Ausschüssen des Landtags über ein und denselben Antrag unterschiedlich abstimmen, kommt so gut wie nie vor. Die CSU hat kürzlich für ein solches Kuriosum gesorgt. Es ging um einen Antrag der Grünen zum Thema Bodenschutz. Der Klimaschutz sollte im Bodenschutzgesetz des Bundes verankert, die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft entsprechend geändert werden. Konkret ging es um die „Erhaltung und Wiederherstellung der Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität des Bodens“. Lediglich Benno Zierer von den Freien Wählern wies darauf hin, dass Landwirte ihre Böden in den Ursprungszustand zurückversetzen müssten. „Das kommt einer Enteignung gleich“, kritisierte der FW-Umweltsprecher in der Sitzung am 26. November 2015. Ungeachtet der Warnung stimmte die CSU-Mehrheit mit Grünen und SPD für den Antrag.

Als der Landwirtschaftsausschuss darüber beriet, schwenkten die Christsozialen um und lehnten den Antrag ab. Besonders pikant ist das für die drei Parlamentarier, die beiden Ausschüssen angehören. Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt in seiner aktuellen Ausgabe unter der Überschrift „Klimaschutz entzweit CSU-Fraktion“ berichtet, drückten sich zwei von ihnen um die Abstimmung und verließen kurz vorher den Sitzungssaal. Offensichtlich verspürte einer plötzlichen Harndrang, der andere bekam einen dringenden Anruf.

In der Plenarsitzung am 25. Februar wird über den Antrag erneut beraten. „Dann muss die CSU Farbe bekennen, ob sie wirklich weitere Auflagen für Landwirte will“, sagt Zierer. Die Freien Wähler werden auf jeden Fall bei ihrer Ablehnung bleiben.

Mit dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich für eine Änderung des Bundesbodenschutzgesetzes einzusetzen. Die Klimaschutzfunktion des Bodens durch die Speicherung von Kohlenstoff soll explizit ins Gesetz aufgenommen werden, dass kann z.B. bei Planungsverfahren eine Rolle spielen, wenn bei Bauvorhaben die Eigenschaft des Bodens als Kohlenstoffspeicher beeinträchtigt wird. Ein höherer Ausgleichsbedarf wird die Folge sein. Das wird das Grundproblem des hohen Flächenverbrauchs nicht lösen und nur dafür sorgen, dass mehr Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Der Druck auf die Landwirte wird noch größer.

Erweitert werden soll der Maßnahmenkatalog zur guten fachlichen Praxis, der sich in §17 des Bodenschutzgesetzes findet. Dort ist unter anderem bereits festgelegt, dass Bodenerosion und Bodenverdichtung durch standortangepasste Bewirtschaftung vermieden werden soll, die Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource soll erhalten werden. Ergänzt werden soll, dass die Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität des Bodens erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Was das konkret bedeutet, blieb offen – aber es darf nicht sein, dass Landwirte dazu gebracht werden, den Ursprungszustand ihrer Böden wiederherzustellen. Eine vernünftige Bodennutzung muss weiterhin möglich sein.

 

Beitragsbild: chrisberic/Fotolia.com

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